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Neukirch, 12.07.2023

Information zur ordentlichen Generalversammlung

Liebe Mitglieder, Interessierte und Unterstützer,

unsere ordentliche Generalversammlung wird am 19. Juli 2023 um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle in Neukirch stattfinden, die Tagesordnung der Generalversammlung wurde aufgrund einer anstehenden Neuwahl im Aufsichtsrat und eines Antrages nochmals angepasst und somit um die Punkte 5 und 6 ergänzt.

Die korrekten Tagesordnungspunkte lauten:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
  2. Bericht des Vorstandes
    1. Stand der allgemeinen Planung
    2. Stand der technischen Planungen
    3. Stand des Finanzierungskonzept
    4. Stand zum Standort der Heizzentrale
  3. Vorstellung der Satzungsänderungen
  4. Beschluss über Satzungsänderungen
  5. Nachwahlen zum Aufsichtsrat
  6. Antrag auf Offenlegung der Vergütungen nach § 30 Buchstabe i) der Satzung, sowie für Aufträge, die an Organe (Aufsichtsrat, Vorstände, Beiräte) vergütet wurden.
  7. Verabschiedung und Beendigung der Versammlung

Satzungsänderung

Wie bereits veröffentlicht, soll auf der Generalversammlung über eine Satzungsänderung abgestimmt werden.

Download: Übersicht der Änderungen mit einem Vorher-Nachher-Vergleich
Download: Neue Satzung

Neukirch, 21.06.2023

Einladung zur
Generalversammlung

Genossenschaftsmitglieder und alle Interessenten, die wissen wollen, was der Stand der Dinge ist, sollten sich

Mittwoch, 19.07.2023 um 19:30 Uhr

fest im Kalender eintragen. In der Mehrzweckhalle in Neukirch findet an diesem Abend unsere Generalversammlung der Genossenschaft statt.

Jeder ist herzlich eingeladen, allerdings haben nur Genossenschaftsmitglieder auch ein Stimmrecht. Das Stimmrecht wird benötigt für eine Änderung der Genossenschaftssatzung hinsichtlich verschiedener organisatorischer Punkte, die seitens des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes angeregt wurden. Die Einzelheiten dazu werden bei der Versammlung bekannt gegeben.

Zertifikat Genossenschaftsmitglieder

Jedes Genossenschaftsmitglied erhält beim Eintritt zur Generalversammlung ein Zertifikat für die Mitgliedschaft als Bestätigung. Wer an diesem Tag nicht dabei sein kann, bekommt das Zertifikat zugestellt.

 

Agenda Generalversammlung

Das Team BEN wird einige wichtige und interessante Punkte präsentieren, allen voran das oft nachgefragte Thema der Förderung: Was ist der aktuelle Stand hierzu, welche Fristen müssen eingehalten werden und wie muss vorgegangen werden, um eine Förderung zu beantragen. Im Zusammenhang damit wird auch der momentane Stand des Finanzierungskonzepts der Genossenschaft vorgestellt (Einmalkosten, Zahlungsziele, Energiepreis, Bankenfinanzierung, Nachrangdarlehen).Auch die Freunde der Technik können hoffentlich zufrieden gestellt werden: Das Team BEN präsentiert die gegenwärtigen Planungen für das Nahwärmenetz und die Heizzentrale, sowie die letzten Neuigkeiten zum ausgewählten Standort der Heizzentrale.

 

Abschluss der Datenerhebung

Dem aufmerksamen Neukircher Bürger ist nicht entgangen, dass in den letzten Wochen das Team BEN mit Aktenordner, Kamera und Meterstab unterwegs war. Und zwar in allen ca. 200 Gebäuden, die sich für einen Anschluss an das Nahwärmenetz entschieden haben. Die Hauptplanung für das Nahwärmenetz ist in vollem Gange und die Voraussetzung dafür ist eine detaillierte Erfassung aller anzuschließenden Gebäude hinsichtlich deren Energiebedarf und der möglichen Leitungsverlegung. Die Datenerhebung wird in den nächsten zwei Wochen abgeschlossen sein und dann werden die Daten aufbereitet und an das Planungsbüro übergeben. Das Team dankt den Bürgern herzlich für die Mitarbeit bei der Datenerhebung und für die guten Wünsche zum Erfolg des Projekts.

Förderungen

Die Förderungslandschaft im Bereich der Heizungen verändert sich sehr schnell und die Richtung, die der Gesetzgeber vorgeben möchte, ist zu erkennen: Im letzten Jahr wurden z.B. Pelletheizungen noch mit bis zu 50% Zuschuss gefördert und seit Jahresbeginn sind es dort nur noch 10-20% an Förderung. Die Tendenz ist eindeutig in Richtung weniger Förderung und mehr in Richtung von reinen Vorgaben und Bestimmungen für den Austausch und Neubau. Die Spitze der Förderungen ist aktuell wohl erreicht, in der Zukunft werden die Fördersätze sinken. Man erreicht im Moment den höchstmöglichen Fördersatz von 30% durch einen Anschluss an ein Nahwärmenetz und wer dabei auch gleich eine alte Ölheizung austauscht (ebenso bei einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung), erhält weitere 10%, insgesamt also ein Zuschuss von 40%. Diese Förderung gilt auch für weitere Umbaumaßnahmen.

Details hierzu finden Sie unter folgenden Links:
Download Förderung sichern
Download Förderübersicht

Die Genossenschaft nimmt für den Bau des Nahwärmenetzes, der Heizzentrale und für den Einbau der Wärmeübergabestation in den Gebäuden bereits eine Förderung in Anspruch und nur deswegen wird der Anschluss zu den geringen Kosten von 10.000 EUR angeboten. In der Folge kann für die Einmalkosten beim Anschluss an das Neukircher Nahwärmenetz keine weitere Förderung beantragt werden.

Es gibt aber sicher noch weitere Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz aufkommen bei denen der Fördersatz wichtig ist. Da ist offensichtlich der (im Normalfall recht überschaubare) Anschluss des bisherigen Wasserkreislaufs im Gebäude an die Wärmeübergabestation der Genossenschaft - eine Arbeit, die vom Heizungsbauer des Vertrauens ausgeführt wird. Wenn der fertig ist, liegen aber vielleicht noch einige Öltanks im Keller herum, die man gerne loswerden wollen würde, um den Raum für viel bessere Zwecke nutzen zu können. Solche Arbeiten sind ebenfalls förderfähig und gehören zu den sogenannten „Umfeldmaßnahmen“. Das sind alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen erforderlich sind. Hierzu zählen beispielsweise: Energetische Planung, Baustelleneinrichtung, Rüst- und Entsorgungsarbeiten, Verlegungs- und Wiederherstellungsarbeiten, Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Anschlussleitungen von geförderten Anlagen und von Systemen zur digitalen Betriebs- und Verbrauchs­optimierung – und noch weitere Dinge, von denen man erst mal nicht so viel versteht. Für dieses Verständnis gibt es aber auch das Team BEN - einfach fragen, einen Beratungsantrag stellen (es sind Energieberater im Team) oder bei einer Infoveranstaltung vorbeischauen.


Gebäude ohne Wasserkreislauf

Kein Wasserkreislauf im Gebäude und deswegen keine Möglichkeit für einen Anschluss an das Nahwärmenetz – denn was soll mit dem Warmwasser aus dem Nahwärmenetz denn erwärmt werden, wenn es im Gebäude keinen Wasserkreislauf gibt?

Zugegeben, da fängt die Arbeit richtig an, aber diese Arbeit kommt sowieso und je später man darüber nachdenkt, desto kostspieliger wird es, weil die Förderungen nach und nach abgebaut werden. Wer ein altes Gebäude ohne Wasserkreislauf hat (oder auch bei neuen Gebäuden mit Wärmepumpe, in denen ein erhöhter Bedarf an warmem Brauchwasser die Stromkosten der Wärmepumpe in die Höhe treibt), sollte in Verbindung mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz an eine Renovierung denken: Sämtliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang können mit bis zu 40% bezuschusst werden und eine solche Förderung wird es in der Zukunft wohl nicht mehr geben. Der Marktwert eines Gebäudes steigt mit dem Anschluss an ein Nahwärmenetz und mit einer grundlegenden Heizungssanierung ohnehin. Die Energieberater im Team BEN wissen über die Einzelheiten hierfür Bescheid und können auch ganz unabhängig vom Nahwärmenetz eine Beratung dazu anbieten.

 

Wir wollen dabei sein

Die Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle abschaffen und CO2-neutral heizen ist das Ziel der Initiative für ein Nahwärmenetz in Neukirch. Ausgehend von einer ortsnahen Heizzentrale aus regenerativen heimischen Rohstoffen sollen Heißwasserleitungen an jedes Haus verlegt werden. Mittels einer „Übergabestation“ kann im Gebäude die Wärme an den bestehenden Heizkreislauf übergeben werden.

Ein weiteres Ziel ist es, das Nahwärmenetz auf Grundlage einer Genossenschaft zu betreiben, die noch in 2022 gegründet werden soll.

Je mehr Haushalte sich beteiligen, desto günstiger wird es für jeden Hausanschluss. Nicht Gewinnmaximierung, sondern kostengünstige, umweltfreundliche Wärmeenergie steht im Fokus.

Vorteile für Hausbesitzer und Klima

Kein teurer Heizungstausch

kann an jede bestehende Hauszentralheizung angeschlossen werden

Unabhängig

von den bisher üblichen Energieträgern Öl und Gas

Hackschnitzel aus der Region

mit optimaler Heiztechnik

Rundumservice

durch Überwachung und optimale Einstellung der Heizung

Geringer Platzbedarf

da kein Öltank oder Pelletlager benötigt wird

Glasfaserleerrohre

können ins Haus gelegt werden mit der Nahwärmeversorgung

Wie funktioniert Nahwärme Versorgung?

Was genau ist ein Nahwärmenetz?

Ein Nahwärmenetz besteht aus einer zentralen Heizungsanlage, einem Verteilnetz und vielen Hausübergabestationen. Während die zentrale Anlage Heizwärme erzeugt, transportieren gedämmte Erdleitungen diese zu den angebundenen Gebäuden. Hier übergibt ein Wärmeübertrager die Energie an die Warmwasser-Heizungsanlage im Haus. An die Nahwärme angeschlossene Verbraucher zahlen hier nicht für den Brennstoff Öl, Gas oder Pellets, sondern die tatsächlich übergebene Wärme.

Möglich ist das durch sogenannte Wärmemengenmesser (Wärmezähler), die in die Übergabestation jeder Hausanlage integriert sind. In ländlichen Regionen eignen sich Nahwärmenetze mit einer Hackschnitzelheizung. Denn diese laufen vollautomatisch mit zerhackten Holzresten aus Wald und Landschaftspflege. Der Brennstoff ist regenerativ, in der eigenen Region erhältlich und darüber hinaus auch günstiger als Gas oder Heizöl.

Beispielrechnungen

Ausblick

Auswahl eines geeigneten Standortes

für die Heizzentrale in den kommenden Wochen

Gründung der Genossenschaft

in Vorbereitung und
finalisiert bis Ende 2022

Start des Ausbaus

in 2023

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