Neukirch, 14.02.2023
150 ANTRÄGE
DIE MAGISCHE GRENZE IST ERREICHT!
Im letzten Jahr war die Zahl von 150 Anträgen für einen Nahwärmeanschluss noch eine stille Hoffnung in den Köpfen und nun ist sie tatsächlich erreicht. Obwohl diese Zahl allein nicht entscheidend ist (und auch bei weniger Anschlüssen ein Nahwärmenetz gebaut werden kann), freut man sich bei allen anschlusswilligen Bürgern und im Team BEN über das Erreichen dieses Etappenziels.
Der Dank gilt allen Bürgern...
..., die sich für dieses klimafreundliche, regionale und gleichzeitig kostengünstige Angebot entschieden haben.
Die Arbeit der letzten drei Wochen hat sich dabei ganz besonders bemerkbar gemacht: Das Team BEN hat zu Fuß, per Telefon und mit E-Mails die noch unentschiedenen Bürger kontaktiert, vor allem aber diejenigen Gebäude und Eigentümer aufgesucht, von denen bislang noch keine Informationen vorlagen.
Das Team BEN stieß dabei auf unerwartet großes Interesse und insgesamt sind es noch über 100 Gebäude, deren Eigentümer erst kürzlich von dem Nahwärmenetz erfahren haben oder aus anderen Gründen bisher keine Entscheidung treffen konnten. Im Team BEN war man einheitlich der Ansicht, dass es gilt, dieser großen Anzahl an interessierten Bürgern noch etwas Zeit einzuräumen, um ihnen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Fragen und Antworten
Um die wichtigsten Fragen rund um das Thema Nahwärmenetz beantworten zu können haben wir ein FAQ-Dokument erstellt, das unter folgendem Link erreichbar ist:

Abgabefrist verlängert bis 10.03.2023
Für Anträge, die nach dem 10.03.2023 und bis spätestens zum 31.05.2023 eingehen, betragen die Kosten 12.000 € bzw. 9.600 €. Die Anschlusskosten werden erst später nach entsprechender Zahlungsaufforderung durch die Genossenschaft in drei Teilzahlungen fällig: 30% zu Beginn (voraussichtlich im März oder April 2023), die nächsten 50% der Summe, sobald mit der allgemeinen Bauphase begonnen wird, und die restlichen 20%, sobald die Genossenschaft Wärmeenergie in das jeweilige Haus liefern kann.
Die Entscheidung für diese Fristverlängerung fiel nach internen Diskussionen letztlich leicht: Es liegt im Interesse der Genossenschaft und damit aller anschlusswilligen Bürger, möglichst viele Teilnehmer an das Nahwärmenetz anzuschließen, denn dadurch wird die Anschlussdichte im Netz höher, die Teilstränge werden effizienter und mancher Teilstrang kann vielleicht überhaupt erst sinnvoll betrieben werden, weil entlang seines Verlaufs weitere Teilnehmer hinzugekommen sind.
Wie geht es weiter nach dem Antrag?
Viele Bürger hatten die Frage, was nach der Antragstellung auf sie zu kommt. Hier finden Sie die Antwort:
Nach dem Ablauf der Anmeldefrist beginnt die Detailplanung und es werden nach und nach alle Eigentümer kontaktiert, die einen Antrag abgegeben haben. Das Team BEN wird jedes einzelne Gebäude besichtigen und dort die Situation aufnehmen: Wo im Gebäude steht bisher die Heizung, welchen Weg kann die Warmwasserleitung zu dem Gebäude hin nehmen, sind eventuell Hindernisse im Weg und wie kann man damit umgehen?
Unter anderem auf Basis dieser Erhebung entscheidet sich, ob ein Gebäude angeschlossen werden kann und auch da sollte man sich keine Sorgen machen: Die Genossenschaft ist daran interessiert, möglichst viele Gebäude anzuschließen und man wird sich auch durch schwierige Fälle nicht davon abbringen lassen. Es wird immer eine Lösung gesucht werden, um den Bewohnern der Gebäude in Neukirch einen Anschluss an das Nahwärmenetz zu ermöglichen. Lediglich in begründeten Einzelfällen muss man wohl mit dem Eigentümer(n) nochmals sprechen, weil vielleicht durch die Gegebenheiten vor Ort erhebliche Mehraufwendungen nötig werden.
Für diese Besichtigung vor Ort wird das Team BEN sich vorher anmelden und einen Termin vereinbaren, der einzelne Bürger kann das also in aller Ruhe abwarten. Geplant sind diese Erhebungen für den Zeitraum Februar und März 2023. Nach dieser Bestandsaufnahme erhalten die Eigentümer der für den Anschluss vorgesehenen Gebäude einen Vertrag und erst mit diesem Vertrag wird die erste Rate der Anschlusskosten (30% der Gesamtsumme) fällig.
Förderungen
Die Förderungslandschaft im Bereich der Heizungen verändert sich sehr schnell und die Richtung, die der Gesetzgeber vorgeben möchte, ist zu erkennen: Im letzten Jahr wurden z.B. Pelletheizungen noch mit bis zu 50% Zuschuss gefördert und seit Jahresbeginn sind es dort nur noch 10-20% an Förderung. Die Tendenz ist eindeutig in Richtung weniger Förderung und mehr in Richtung von reinen Vorgaben und Bestimmungen für den Austausch und Neubau. Die Spitze der Förderungen ist aktuell wohl erreicht, in der Zukunft werden die Fördersätze sinken. Man erreicht im Moment den höchstmöglichen Fördersatz von 30% durch einen Anschluss an ein Nahwärmenetz und wer dabei auch gleich eine alte Ölheizung austauscht (ebenso bei einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung), erhält weitere 10%, insgesamt also ein Zuschuss von 40%. Diese Förderung gilt auch für weitere Umbaumaßnahmen.
Details hierzu finden Sie unter folgenden Links:
Download Förderung sichern
Download Förderübersicht
Die Genossenschaft nimmt für den Bau des Nahwärmenetzes, der Heizzentrale und für den Einbau der Wärmeübergabestation in den Gebäuden bereits eine Förderung in Anspruch und nur deswegen wird der Anschluss zu den geringen Kosten von 10.000 EUR angeboten. In der Folge kann für die Einmalkosten beim Anschluss an das Neukircher Nahwärmenetz keine weitere Förderung beantragt werden.
Es gibt aber sicher noch weitere Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz aufkommen bei denen der Fördersatz wichtig ist. Da ist offensichtlich der (im Normalfall recht überschaubare) Anschluss des bisherigen Wasserkreislaufs im Gebäude an die Wärmeübergabestation der Genossenschaft - eine Arbeit, die vom Heizungsbauer des Vertrauens ausgeführt wird. Wenn der fertig ist, liegen aber vielleicht noch einige Öltanks im Keller herum, die man gerne loswerden wollen würde, um den Raum für viel bessere Zwecke nutzen zu können. Solche Arbeiten sind ebenfalls förderfähig und gehören zu den sogenannten „Umfeldmaßnahmen“. Das sind alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen erforderlich sind. Hierzu zählen beispielsweise: Energetische Planung, Baustelleneinrichtung, Rüst- und Entsorgungsarbeiten, Verlegungs- und Wiederherstellungsarbeiten, Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Anschlussleitungen von geförderten Anlagen und von Systemen zur digitalen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung – und noch weitere Dinge, von denen man erst mal nicht so viel versteht. Für dieses Verständnis gibt es aber auch das Team BEN - einfach fragen, einen Beratungsantrag stellen (es sind Energieberater im Team) oder bei einer Infoveranstaltung vorbeischauen.
Gebäude ohne Wasserkreislauf
Kein Wasserkreislauf im Gebäude und deswegen keine Möglichkeit für einen Anschluss an das Nahwärmenetz – denn was soll mit dem Warmwasser aus dem Nahwärmenetz denn erwärmt werden, wenn es im Gebäude keinen Wasserkreislauf gibt?
Zugegeben, da fängt die Arbeit richtig an, aber diese Arbeit kommt sowieso und je später man darüber nachdenkt, desto kostspieliger wird es, weil die Förderungen nach und nach abgebaut werden. Wer ein altes Gebäude ohne Wasserkreislauf hat (oder auch bei neuen Gebäuden mit Wärmepumpe, in denen ein erhöhter Bedarf an warmem Brauchwasser die Stromkosten der Wärmepumpe in die Höhe treibt), sollte in Verbindung mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz an eine Renovierung denken: Sämtliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang können mit bis zu 40% bezuschusst werden und eine solche Förderung wird es in der Zukunft wohl nicht mehr geben. Der Marktwert eines Gebäudes steigt mit dem Anschluss an ein Nahwärmenetz und mit einer grundlegenden Heizungssanierung ohnehin. Die Energieberater im Team BEN wissen über die Einzelheiten hierfür Bescheid und können auch ganz unabhängig vom Nahwärmenetz eine Beratung dazu anbieten.
Wir wollen dabei sein
Die Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle abschaffen und CO2-neutral heizen ist das Ziel der Initiative für ein Nahwärmenetz in Neukirch. Ausgehend von einer ortsnahen Heizzentrale aus regenerativen heimischen Rohstoffen sollen Heißwasserleitungen an jedes Haus verlegt werden. Mittels einer „Übergabestation“ kann im Gebäude die Wärme an den bestehenden Heizkreislauf übergeben werden.
Ein weiteres Ziel ist es, das Nahwärmenetz auf Grundlage einer Genossenschaft zu betreiben, die noch in 2022 gegründet werden soll.
Je mehr Haushalte sich beteiligen, desto günstiger wird es für jeden Hausanschluss. Nicht Gewinnmaximierung, sondern kostengünstige, umweltfreundliche Wärmeenergie steht im Fokus.
Vorteile für Hausbesitzer und Klima
Kein teurer Heizungstausch
kann an jede bestehende Hauszentralheizung angeschlossen werden
Unabhängig
von den bisher üblichen Energieträgern Öl und Gas
Hackschnitzel aus der Region
mit optimaler Heiztechnik
Rundumservice
durch Überwachung und optimale Einstellung der Heizung
Geringer Platzbedarf
da kein Öltank oder Pelletlager benötigt wird
Glasfaserleerrohre
können ins Haus gelegt werden mit der Nahwärmeversorgung
Was genau ist ein Nahwärmenetz?
Ein Nahwärmenetz besteht aus einer zentralen Heizungsanlage, einem Verteilnetz und vielen Hausübergabestationen. Während die zentrale Anlage Heizwärme erzeugt, transportieren gedämmte Erdleitungen diese zu den angebundenen Gebäuden. Hier übergibt ein Wärmeübertrager die Energie an die Warmwasser-Heizungsanlage im Haus. An die Nahwärme angeschlossene Verbraucher zahlen hier nicht für den Brennstoff Öl, Gas oder Pellets, sondern die tatsächlich übergebene Wärme.
Möglich ist das durch sogenannte Wärmemengenmesser (Wärmezähler), die in die Übergabestation jeder Hausanlage integriert sind. In ländlichen Regionen eignen sich Nahwärmenetze mit einer Hackschnitzelheizung. Denn diese laufen vollautomatisch mit zerhackten Holzresten aus Wald und Landschaftspflege. Der Brennstoff ist regenerativ, in der eigenen Region erhältlich und darüber hinaus auch günstiger als Gas oder Heizöl.
Beispielrechnungen
Ausblick
Auswahl eines geeigneten Standortes
für die Heizzentrale in den kommenden Wochen
Gründung der Genossenschaft
in Vorbereitung und
finalisiert bis Ende 2022
Start des Ausbaus
in 2023